Einkommensbonus: 10–40 % für max. eine selbstgenutzte Wohneinheit, abhängig vom zu versteuernden Haushaltseinkommen; mit minderjährigem Kind steigen die Grenzen um 10.000 €. Klima- und Einkommensbonus wirken nur auf den Kostenanteil der selbstgenutzten Wohneinheit (bei 2 WE hälftig, bei 3 WE zu einem Drittel usw.).
Tausch intakter Öl-, Etagen-, Kohle-, Nachtspeicherheizung oder mind. 20 Jahre alter Gas-/Biomasseheizung; nur selbstgenutzte Wohneinheiten.
Ab 2027 für in der EU (oder assoziierten Märkten) hergestellte Wärmepumpen.
WEG – Angaben je Wohneinheit
Jede:r Eigentümer:in kann Boni über einen eigenen Zusatzantrag beantragen. Die förderfähigen Ausgaben werden nach Eigentumsanteilen aufgeteilt, maximal jedoch der Anteil bei gleichmäßiger Aufteilung auf alle Wohneinheiten.